Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGBs )

Von MFGH – Großhandel und Poolbau – Inhaber Matthias Fritzsch

Taltitzer Straße 10 – D – 08606 Oelsnitz / Vogtland

 

 

1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns und einem Käufer abgeschlossenen Vertrages.Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns  auch dann unverbindlich, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen haben.

 

2. Sämtliche Angebote gelten als freibleibend und unverbindlich. Unsere Preise beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer, die auf Rechnungen separat aufgeführt und in Rechnung gestellt wird.

 

3. Treten vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bis zum Liefertermin wesentliche Kostenerhöhungen seitens unserer Lieferanten ein, so sind wir berechtigt, diese ohne nochmalige Rücksprache mit unserem Käufer, weiter zu berechnen.

 

4. Die Rechnung ist zahlbar in Euro, bzw. In  der fakturierten Währung. Als Zahlungsziel gelten jeweils die auf der Rechnung vermerkten Zahlungskonditionen.

 

5. Wir sind dem Käufer gegenüber nicht verpflichtet, nach Ablauf der Zahlungsfrist, anzumahnen. Der Kunde ist nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug und wir können in ab diesem Tage Verzugszinsen berechnen.

 

6. Unvorhersehbare Gründe,- höhere Gewalt,- Scäden durch höhere Gewalt,- Verschiebung des Ausführungstermins wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Rohstoff,- bzw. Energiemangel, Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer,

Maßnahmen von Behörden u.Ä. entbinden uns von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung oder Ausführung.

Ereignisse, die unsere Lieferanten, deren Zulieferer oder Produktionsstätten unserer Lieferanten betreffen, sollen ebenso angesehen werden, als ob sie uns betroffen hätten.

 

7. Ergeben sich infolge von Versorgungsschwierigkeiten oder sonstigen Ereignissen, wie sie unter Punkt 6 aufgeführt sind, unvorher –

gesehene Preiserhöhungen bei der Beschaffung der zur Herstellung oder Vertrieb unserer Waren und Erzeugnisse notwendigen Roh,- Hilfs,- und Betriebsstoffe, sowie sonstigert Dienstleistungen, so sind wir berechtigt, diese Kostensteigerungen den vereinbarten Preisen zuzuschlagen, insoweit sind unsere Preise freibleibend.

Maßnahmen frachtlicher,- oder zolltechnischer Art, die zwischen Kaufabschluß und Lieferung fallen, gehen stets zu Lasten des Käufers.

Bei Nichteinhaltung der Abnahmetermine oder unserer Zahlungsbedingungen haben wir unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, das Recht, ohne vorherige Anzeige vom Abschluß zurück zu treten.

 

8. Beanstandungen müssen sofort nach Empfang der Waren eingereicht werden, dass gleiche glit für Ausführungen, Montagen oder sonstige Arbeiten auf dem jeweiligen Grundstück des Auftraggebers. Sollten Beanstandungen seitens des Käufers bestehen, müssen diese sofort auf der Baustelle angezeigt und gegenbenfalls schriftlich festgehalten und von uns unterzeichnet werden.

Anderenfalls gilt die Ware oder das Bauvorhaben als ordnungsgemäß übergeben.

 

Bei Warensendungen, die äußerlich nicht erkennbare Mängel aufweisen, müssen bei uns innerhalb von 8 Tagen angezeigt werden, anderenfalls gilt die Ware nach dieser Zeit als angenommen.

Reklamationen nach Verarbeitung sind in jedem Falle unzulässig.

Der Käufer verzichtet gegenüber unserer Kaufpreisforderung auf Zurückbehaltungs,- und Aufrechnungsrechte aller Art.

 

9. Bei Zahlungseinstellung des Käufers hat der Verkäufer das Recht auf Herausgabe sämtlicher gelieferten Waren.

Der Verkäufer bleibt Eigentümer sämtlicher gelieferter Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offener Rechnungen.Dies gilt auch für künftig fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung aller Wechsel,- auch Finanzierungswechsel – und Schecks.

Sollten  unbezahlte Waren fest miteineinander verbunden sein oder wurden vom Käufer beschädigt, hat er auf jeden Falle die Waren in voller Höhe zu begleichen.

 

10. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden,- vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne das dieser  hieraus verpflichtet werde.

 

11. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht zum Lieferanten gehörenden Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der  Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.

Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, das der Käufer dem Lieferanten im Verhältnis  des Wertes der verarbeitetetn, bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zu dem Wert der neuen Sache Miteigentum an der neuen  Sache einräumt.

Er hat sie gegen übliche Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern.

Der Käufer tritt hier mit  seine Entschädigungsansprüche, die Ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder etwaige sonstige Ersatzpflichtigen zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.

Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

 

12. Der Käufer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Waren oder die daraus hergestellten Sachen weder zur Sicherheit

übereignen noch verpfänden.

Werden die Waren oder die daraus hergestellten Sachen beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer den Verkäufer sofort schriftlich zu  benachrichtigen.

13. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die daraus hergestellten Sachen im Rahmen seines ordungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern.

Die durch die Veräußerung der Ware oder der daraus entstandenen Sachen erlangten Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Käufer schon jetzt dem Verkäufer  zur Sicherung bis zur vollständigen Zahlung seiner Kaufpreisforderung ab und zwar in Höhe des Rechnungswertes der in der veräußerten Sache enthaltenen Vorbehaltsware des Lieferanten.

Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.

 

14. Vor Bezahlung fällig gewordener Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu weiteren Lieferungen oder Arbeiten nicht verpflichtet.

Schuldbefreiende Wirkung hat die Zahlung nur an uns und nicht an dritte, sofern wir dies nicht schriftlich zugesichert hätten.

 

15. Die Lieferkosten sind auf jeder Rechnung einzeln aufgeführt. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurück genommen.

Die bei der Verladung ermittelten Gewichte, Meter oder Stückzahlen sind maßgebend.

Die Waren reisen auch bei frachtfreier Lieferung immer auf Gefahr des Empfängers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart war.

 

16. Bei Montagearbeiten oder Arbeiten jeglicher Art beim Kunden, wird eine Vorkassenrechnung auf Montage und Material erstellt, die je nach Zahlungsbedingungen laut Rechnung zwischen 50% Anzahlung bis 100 % Anzahlung oder 50% Anzahlung und pro fertig gestellten Bauabschnitt Zwischenrechnungen fällig werden.

Wird während der Bauphase eine Zwischenrechnung nicht fristgemäß beglichen, sind wir nicht verpflichtet, auf der  Baustelle weiter zu arbeiten, bis nicht alle  offenen Forderungen beglichen sind.

 

17. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe  von 4,5%  über Basiszinssatz berechnet.

 

18. Wir verweisen auch auf unsere Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht und Datenschutzverordnung, die auf jeder unserer Webseiten und Onlineportalen einsehbar, ausdruckbar und herunterladbar ist.

Hiermit akzeptiert der Käufer die Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht und Datenschutzverordnung.

 

19. Erfüllungsort ist Oelsnitz / Vogtland und Gerichtsstand ist Plauen.

       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

 

Vertragsschluss

 

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellung abschließen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

 

- Ende der AGBs -